Bauarbeitenkoordinationsgesetz
Die Zielrichtung des Bauarbeitenkoordinations-gesetzes ist bereits in der Präambel der dem Gesetz zugrunde liegenden EU-Baustellenrichtlinie deutlich gemacht, wo auf die erforderliche Einbindung und Verantwortung des Bauherrn hingewiesen wird.
Dabei geht es nicht nur um die Koordinierung des Bauablaufes, sondern insbesondere um eine verbesserte Koordination von zu treffenden Arbeitnehmerschutzmaßnahmen bereits während der Vorbereitungsphase.
Es geht nicht darum, für Bauunternehmen neue Aufgaben zu schaffen und damit Kosten zu verursachen, sondern sicherzustellen, daß Bauunternehmen rechtzeitig Informationen erhalten, die sie für ihre Kalkulation und Arbeitsvorbereitung benötigen.
Professionelle Baustellen- und Planungsko-ordination führt zur Qualitätssteigerung, exakteren Einhaltung der Bauzeiten und genaueren Termin- und Finanzplanung durch das perfekte Zusammenspiel der Planenden und Bauausführenden.
Bauarbeitenkoordinationsgesetz_-_Merkbla
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